# Strategy Target Group Empfehlungssystem: So funktioniert das Geschäftsmodell > Strategy Target Group Empfehlungssystem erklärt: Direktvertrieb, Teamaufbau, Einladungslink und Kriterien gegen Schneeballsysteme. Jetzt das Modell prüfen. - URL: https://longevity-firma.de/strategy-target-group-empfehlungssystem.html - Stand: 2026-11-04 - Thema: STG - Kostenlos registrieren und Termine sehen: https://stg-sales.com/signup/148036?lang=de Das Strategy Target Group Empfehlungssystem verbindet persönliche Empfehlung, Direktvertrieb und Teamaufbau zu einem Geschäftsmodell für Unternehmer. Hier erfahren Sie, wie der Einstieg funktioniert, woher der Umsatz kommen soll und woran Sie seriöses Empfehlungsmarketing von unzulässigen Schneeballsystemen unterscheiden. **Kurz erklärt:** Das Strategy Target Group Empfehlungssystem ist das Vertriebsmodell der STG: Unternehmerisch tätige Partner empfehlen die geplanten Leistungen des Produktpartners Genymos im persönlichen Direktvertrieb weiter und können ein eigenes Team aufbauen. Neue Partner registrieren sich über den Einladungslink eines Empfehlungsgebers. Die vollständigen Vergütungsbedingungen stehen registrierten Nutzern im Backoffice. ## Das Wichtigste in Kürze - Das Modell verbindet Empfehlung, persönlichen Direktvertrieb und Teamaufbau – „digital, menschlich und zukunftsorientiert“. - Neue Partner registrieren sich über den Einladungslink eines Empfehlungsgebers – kostenlos und ohne Abnahmeverpflichtung. - Grundlage sind die Leistungen des Produktpartners Genymos, die sich derzeit in der Pre-Launch-Phase befinden. - Schneeballsysteme sind nach § 16 Abs. 2 UWG strafbar; entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung, nicht der Name. - Die Academy im Backoffice ist der Schulungsbereich der STG. Empfehlungen sind eine der ältesten Formen des Vertriebs: Menschen erzählen weiter, was sie überzeugt. Das Strategy Target Group Empfehlungssystem macht daraus ein Geschäftsmodell für Unternehmer. Diese Seite erklärt, wie es aufgebaut ist, woher der Umsatz kommen soll und an welchen allgemeinen Kriterien Sie seriöses Empfehlungsmarketing von unzulässigen Systemen unterscheiden. ## Die drei Bausteine des Strategy Target Group Empfehlungssystems Die STG beschreibt ihr Modell als modernes Empfehlungssystem aus persönlichem Direktvertrieb und Teamaufbau – „digital, menschlich und zukunftsorientiert“. Die drei Bausteine greifen ineinander: | Baustein | Was dahintersteht | Worauf es ankommt | |---|---|---| | Empfehlung | Partner sprechen im eigenen Umfeld über Angebote und Geschäftsmodell | Ehrliche, nachprüfbare Aussagen ohne Druck | | Direktvertrieb | Persönlicher Kontakt statt anonymer Werbung | Sachkenntnis über das Angebot und seine Grenzen | | Teamaufbau | Partner gewinnen weitere Unternehmer für eine Partnerschaft und begleiten sie | Schulung, Unterstützung und klare Regeln | Die IHK Rhein-Neckar beschreibt Direktvertrieb als persönlichen Verkauf mit direktem Kontakt und intensiver Beratung. Kommt der Aufbau eines Partnernetzes hinzu, spricht man von Multi-Level- oder Network-Marketing: Übergeordnete Partner sind dann auch an den Umsätzen der von ihnen gewonnenen Partner beteiligt. An dieser Stelle kann die Grenze zu unzulässigen Systemen laut IHK schnell verschwimmen – dazu weiter unten mehr. ## Wie kommt man in das Empfehlungssystem? Im Strategy Target Group Empfehlungssystem registrieren sich neue Partner über den Einladungslink eines Empfehlungsgebers. Der Link macht nachvollziehbar, wer die Empfehlung ausgesprochen hat – das ist das Grundprinzip jedes Empfehlungssystems. Auch die Registrierungs-Buttons auf longevity-firma.de führen über den Empfehlungslink eines Vertriebspartners der STG. Die Registrierung ist kostenlos, ohne Kreditkarte und ohne Abnahmeverpflichtung; laut AGB gibt es keine Umsatzvorgaben und keine Abnahmepflichten. Sie richtet sich ausschließlich an Unternehmer, also an juristische Personen, Personengesellschaften und volljährige natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind. Danach öffnet sich das persönliche Backoffice mit Informationen, Terminen und der Academy. Wie der Weg vom ersten Interesse bis zur Entscheidung aussieht, beschreibt die Seite darüber, [wie Sie Partner bei STG Sales werden](https://longevity-firma.de/stg-sales-partner-werden.html). ## Woher soll der Umsatz kommen? In einem tragfähigen Empfehlungssystem entsteht Umsatz, weil Kunden ein Angebot tatsächlich nutzen wollen. Bei der STG ist das die Aufgabe des Produktpartners Genymos mit Sitz in Zug: Er konzipiert eine ärztlich geführte Longevity-Plattform, die Diagnostik, Prävention und Gesundheitsmanagement verbinden soll. Die Arbeitsteilung lautet „STG vertreibt, Genymos liefert“. Warum die STG gerade auf dieses Thema setzt, zeigt die [Übersicht zur Strategy Target Group und Longevity](https://longevity-firma.de/strategy-target-group-longevity.html). Wichtig für Ihre Einordnung: Genymos befindet sich in der Pre-Launch-Phase, die Leistungen sind konzipiert bzw. in Planung. Wie Vergütung im Einzelnen entsteht, regelt der Vergütungsplan mit nach STG-Angaben zwölf Vergütungsarten. Die Begriffe – ohne Zahlen und ohne Versprechen – erläutert die Seite [STG Sales Vergütungsplan erklärt](https://longevity-firma.de/stg-sales-verguetungsplan-erklaert.html). > Kostenlos registrieren und Termine sehen: https://stg-sales.com/signup/148036?lang=de ## Empfehlungsmarketing oder Schneeballsystem? Die rechtliche Abgrenzung Multi-Level-Marketing ist als Vertriebsform nicht verboten. Die Wirtschaftskammer Österreich hält es für zulässig, wenn der Verkauf von Waren an Letztverbraucher im Vordergrund steht. Unzulässig sind Systeme, die vor allem vom Anwerben neuer Teilnehmer leben. Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kennt dafür zwei zentrale Regeln: - **§ 16 Abs. 2 UWG** stellt die progressive Kundenwerbung unter Strafe. Gemeint ist, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten zu bewegen, indem man ihnen besondere Vorteile verspricht, wenn sie weitere Abnehmer für gleichartige Geschäfte gewinnen, die ihrerseits weitere werben sollen. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. - **Nr. 14 des Anhangs zum UWG** erklärt gegenüber Verbrauchern Schneeball- und Pyramidensysteme für stets unzulässig, bei denen Teilnehmer einen finanziellen Beitrag leisten, um eine Vergütung zu erhalten, die allein oder hauptsächlich durch die Einführung weiterer Teilnehmer entsteht. Der Europäische Gerichtshof hat 2014 in der Rechtssache C-515/12 präzisiert, dass ein solches System einen finanziellen Beitrag der Teilnehmer voraussetzt und die Vergütungen hauptsächlich aus den Beiträgen neuer Teilnehmer finanziert werden. Typisch ist, dass es zusammenbricht, sobald nicht mehr genug neue Teilnehmer hinzukommen – die zuletzt Beigetretenen haben dann die geringsten Chancen. | Kriterium | Seriöses Empfehlungsmarketing | Unzulässiges Schneeballsystem | |---|---|---| | Im Mittelpunkt | Produkte oder Leistungen, die auch Kunden außerhalb des Partnernetzes nutzen | Das Anwerben neuer Teilnehmer | | Einstieg | Ohne oder mit geringen, nachvollziehbaren Kosten | Hohe Einstiegszahlungen, Pakete oder Lizenzgebühren | | Warenabnahme | Keine Pflicht zur Abnahme | Pflichtkäufe oder Lagerware ohne Rückgabemöglichkeit | | Vergütung | Knüpft an echte Umsätze mit Kunden an | Stammt hauptsächlich aus Beiträgen neuer Teilnehmer | | Transparenz | Unternehmen und Verantwortliche sind benannt und erreichbar | Anonyme Strukturen, ausweichende Antworten | | Dauer | Auf Dauer angelegt, keine absehbare Marktsättigung | Bricht zusammen, wenn der Zustrom neuer Teilnehmer endet | > **Keine Rechtsberatung** Ob ein bestimmtes Vertriebssystem zulässig ist, entscheiden im Streitfall Behörden und Gerichte – anhand der tatsächlichen Ausgestaltung, nicht anhand der Bezeichnung. Diese Seite erklärt allgemeine Kriterien. Sie ist keine Rechtsberatung und kein Rechtsurteil über ein bestimmtes Unternehmen. ## Checkliste: Seriöses Empfehlungsmarketing erkennen Die folgenden Fragen fassen Prüfkriterien von IHK Rhein-Neckar, Handelskammer Hamburg und Wirtschaftskammer Österreich zusammen. Wenden Sie sie auf jedes Angebot an – auch auf das Strategy Target Group Empfehlungssystem: - [ ] Gibt es ein konkretes Produkt oder eine Leistung, die auch Menschen außerhalb des Partnernetzes nutzen würden? - [ ] Können Sie einsteigen, ohne Pakete, Lizenzen oder Lagerware kaufen zu müssen? - [ ] Steht in Präsentationen das Angebot im Vordergrund oder das Anwerben neuer Partner? - [ ] Sind Unternehmen, Sitz und Verantwortliche benannt und in einem Register überprüfbar? - [ ] Liegen Ihnen die Vergütungsbedingungen vollständig und schriftlich vor? - [ ] Haben Sie Zeit für Ihre Entscheidung, ohne Druck zur sofortigen Unterschrift? - [ ] Werden Ihre Fragen sachlich beantwortet – auch die kritischen? - [ ] Wird Ihnen schneller Reichtum oder ein bestimmtes Einkommen in Aussicht gestellt? Dann ist Vorsicht geboten. Wie Sie Firmendaten und Registereintrag der STG konkret prüfen, zeigt die Seite zu [Erfahrungen mit der Strategy Target Group](https://longevity-firma.de/strategy-target-group-erfahrungen.html). ## Welche Rolle spielt die Academy? Ein seriöses Empfehlungssystem lässt neue Partner nicht allein. Die Handelskammer Hamburg nennt ein fehlendes Schulungskonzept ausdrücklich als Warnsignal. Im Strategy Target Group Empfehlungssystem übernimmt diese Aufgabe die Academy, der Schulungsbereich im Backoffice; ergänzend erklären Online-Präsentationen und Veranstaltungen das Geschäftsmodell und den Produktpartner. Gerade im Gesundheitsumfeld gehört zur Qualifikation, die eigenen Grenzen zu kennen: Vertriebspartner stellen keine Diagnosen, empfehlen keine Behandlungen und geben keine Wirkversprechen ab. Einen Überblick über Gewerbe, Werberecht und die Grenzen der Heilkunde bietet der Ratgeber [selbstständig machen in der Gesundheitsbranche](https://longevity-firma.de/selbststaendig-machen-gesundheitsbranche.html). ## Das Geschäftsmodell live prüfen Kriterien auf Papier sind das eine, der persönliche Eindruck das andere. In der Online-Vertriebspräsentation erklärt die STG Geschäftsmodell, Marketingplan und die Möglichkeiten als Vertriebspartner; Roadshow-Abende und der Vision Day im Estrel Berlin bieten den direkten Austausch. Nehmen Sie die Checkliste mit. Die Termine sehen Sie nach der kostenlosen Registrierung im Backoffice unter „Events“ – die Plätze sind bei jedem Termin begrenzt. ## Häufige Fragen **Ist ein Empfehlungssystem dasselbe wie ein Schneeballsystem?** Nein. Beim Empfehlungsmarketing stehen Produkte oder Leistungen im Mittelpunkt, die Kunden tatsächlich nutzen. Ein Schneeballsystem lebt dagegen hauptsächlich von Beiträgen neuer Teilnehmer und bricht zusammen, wenn der Zustrom endet. In Deutschland ist die progressive Kundenwerbung nach § 16 Abs. 2 UWG strafbar. Maßgeblich ist immer die tatsächliche Ausgestaltung eines Systems, nicht seine Bezeichnung. **Was kostet der Einstieg in das Empfehlungssystem der STG?** Die Registrierung ist kostenlos, ohne Kreditkarte und ohne Abnahmeverpflichtung. Laut AGB gibt es weder Umsatzvorgaben noch Abnahmepflichten. Prüfen Sie trotzdem in den Unterlagen im Backoffice, ob für einzelne Leistungen oder Qualifikationen Kosten anfallen können – diese Frage gehört zu jeder sorgfältigen Prüfung eines Vertriebsmodells. **Welche Unterlagen sollte ich vor einer Entscheidung prüfen?** Mindestens die AGB, den vollständigen Vergütungsplan aus dem Backoffice sowie die Unternehmensdaten im Impressum und im luxemburgischen Handelsregister. Notieren Sie offene Punkte und klären Sie sie in einer Präsentation oder mit Ihrer Steuer- oder Rechtsberatung. Eine seriöse Partnerschaft hält auch kritischen Fragen stand. **Was hat das Empfehlungssystem mit Longevity zu tun?** Die STG vertreibt die geplanten Leistungen ihres Produktpartners Genymos, der eine ärztlich geführte Longevity-Plattform konzipiert. Longevity steht für das Ziel, möglichst viele Lebensjahre gesund zu verbringen. Das Empfehlungssystem ist der Vertriebsweg, Genymos das Angebot – derzeit noch in der Pre-Launch-Phase, also vor dem Produktstart. ## Quellen - [Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 16 Strafbare Werbung](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html) – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (abgerufen 2026) - [Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Anhang (zu § 3 Absatz 3)](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang.html) – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (abgerufen 2026) - [Existenzgründung im Bereich Direktvertrieb, Multi-Level- und Networkmarketing](https://www.ihk.de/rhein-neckar/gruendung/existenzgruendung/basisinformationen/branche/direktvertrieb-939276) – IHK Rhein-Neckar (abgerufen 2026) - [Wie erkennen Sie unseriöse Vertriebsformen?](https://www.handelskammer-hamburg.de/gruendung-sicherung-nachfolge/gruendung/gruender-abc/unseroesevertriebsformen-6991500) – Handelskammer Hamburg (abgerufen 2026) - [Multi-Level-Marketing (MLM) im Direktvertrieb](https://www.wko.at/handel/direktvertrieb/multilevelmarketing) – Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremium Direktvertrieb (2023) - [Schneeballsysteme (Kommentierung zu Nr. 14 Anhang UWG, mit EuGH C-515/12)](https://www.omsels.info/?p=6892) – omsels.info – Online-Kommentar zum UWG (abgerufen 2026) ## Hinweise - **Gesundheitshinweis:** Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine ärztliche Beratung, Untersuchung, Diagnose oder Behandlung und sind keine Grundlage, um eine Behandlung zu beginnen, zu ändern oder abzusetzen. Bei Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme, in Schwangerschaft und Stillzeit sowie vor Fastenkuren, intensivem Training oder der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln holen Sie bitte ärztlichen Rat ein. Angaben zur Studienlage geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich durch neue Forschung ändern; Ergebnisse einzelner Studien lassen sich nicht ohne Weiteres auf Einzelpersonen übertragen. Es werden keine Heil- oder Wirkversprechen gegeben. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Online-Rechner und Selbstchecks liefern Orientierungswerte, keine medizinischen Befunde. Die beschriebenen Leistungen von Genymos befinden sich in Planung (Pre-Launch-Phase) und sind derzeit nicht verfügbar. - **Finanz- und Risikohinweis:** Die Inhalte stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und sind weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren, Vermögensanlagen oder sonstigen Finanzinstrumenten. Angaben zu Plänen und Zielen – etwa Produktstart, Expansion oder ein möglicher Börsengang – sind Zielsetzungen der Unternehmen; sie können sich ändern und werden nicht garantiert. Unternehmerische Tätigkeiten und Beteiligungen an jungen Unternehmen sind mit erheblichen Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Es werden keine Einkommens-, Rendite- oder Erfolgszusagen gemacht; mögliche Vergütungen hängen vom persönlichen Einsatz, von tatsächlichen Produktumsätzen, Qualifikationen und den jeweils geltenden Bedingungen ab. Steuerliche und rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuer- bzw. Rechtsberatung. - **Registrierung:** Die Registrierung erfolgt direkt auf der Plattform der STG (stg-sales.com) und ist kostenlos, ohne Kreditkarte und ohne Abnahmeverpflichtung. Laut AGB der STG richtet sie sich an Unternehmer – juristische Personen, Personengesellschaften sowie volljährige natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Es gelten die AGB und die Datenschutzerklärung der STG. Termine, Orte und Kontingente können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben im Backoffice. - **Transparenz:** longevity-firma.de ist ein Informationsangebot der Strategy Target Group S.à r.l. (STG) mit Sitz in Wecker, Luxemburg. Die Registrierungs-Buttons führen über den Empfehlungslink des Vertriebspartners Steven Rohner (Partner-ID 148036) zur Plattform der STG; diese Links sind als werbliche Links gekennzeichnet. Seiten mit „Erfahrungen“ im Titel sind Informationsseiten der STG und keine unabhängigen Testberichte. 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